Mini-GmbH gegründet - Kosten anerkannt

16.02.2012

Wie die klassische GmbH kann auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch bekannt als Mini-GmbH – die bei der Gründung der Gesellschaft anfallenden Kosten übernehmen. Voraussetzung:?Der Gesellschaftsvertrag sieht die Kostenübernahme vor. Problemlos ist das bei einer Unternehmergesellschaft bis zu einem Betrag von 300 Euro. Dieser Betrag ist auch für das vereinfachte Gründungsverfahren vorgegeben.

Einige Registergerichte sträuben sich jedoch, höhere Beträge zu akzeptieren. Das Registergericht in Hamburg lehnte beispielsweise eine Kostenübernahme bis 700 Euro bei einem Stammkapital von 1.000 Euro ab. Begründung: Bei einer Unternehmergesellschaft dürfe der Gründungsaufwand nur dann über 300 Euro hinaus von der Gesellschaft übernommen werden, wenn der Aufwand nicht mehr als 10 % des Stammkapitals betrage.

Richtlinien für die Übernahme der Gründungskosten

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg gibt es eine solche pauschale Obergrenze nicht. Das Gericht macht stattdessen folgende Vorgaben für die Anerkennung
(OLG Hamburg, 18.3.2011, Az:?11 W 19/11):

  • Die von der Gesellschaft zu tragenden Gründungskosten sind einzeln offenzulegen.
  • Als Gründungsaufwand kann die Gesellschaft tragen: Gebühren und Steuern, Entgelte für Berater und den Gründerlohn.
  • Die Kostenpunkte müssen im Einzelfall angemessen sein.


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Heinz-Wilhelm Vogel
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