Letzte Chance: Jetzt noch schnell höheres Geschäftsführer-Gehalt 2012 beschließen
Letzte Chance: Jetzt noch schnell höheres Geschäftsführer-Gehalt 2012 beschließen
Nur noch wenige Tage bis zum Jahresende. Letzte Gelegenheit, noch wichtige Weichen für 2012 stellen. Das betrifft u.a. Ihr Geschäftsführer-Gehalt – vor allem, wenn Sie auch beherrschender Gesellschafter der GmbH sind. Soll die Vergütung gleich zum Jahresanfang steigen, müssen Sie mit Ihrer GmbH jetzt noch schnell eine entsprechende Änderung Ihres Geschäftsführervertrags vereinbaren. Dafür brauchen Sie einen Gesellschafterbeschluss. Um den einzuholen, bleibt aber kaum noch Zeit!
Einladung zur Gesellschafterversammlung: mindestens eine Woche Vorlauf
Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass
- die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung mindestens 1 Woche und
- die Tagesordnung mindestens 3 Tage
vor der Versammlung den Gesellschaftern zugegangen sein muss (§ 51 GmbHG). Das kann jetzt schon reichlich knapp werden, wenn Sie die Versammlung noch vor dem Jahresende abhalten wollen. Denn es muss sich ja auch noch ein passender Termin finden. Das klappt vielleicht nur ganz kurzfristig … Und was machen Sie dann?
Beschlüsse können angefochten werden
Sie können die Fristen zwar einfach ignorieren. So riskieren Sie aber, dass die in der Versammlung gefassten Beschlüsse angefochten werden! Die Gehaltserhöhung wäre unwirksam. Sie hätten also keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung. Würden Sie sich als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer die erhöhte Vergütung dennoch auszahlen, wäre das eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Auf die GmbH kämen dann im Falle einer Betriebsprüfung Steuernachzahlungen zu.
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