Letzte Chance: Jetzt noch schnell höheres Geschäftsführer-Gehalt 2012 beschließen

22.12.2011

Letzte Chance: Jetzt noch schnell höheres Geschäftsführer-Gehalt 2012 beschließen

Nur noch wenige Tage bis zum Jahresende. Letzte Gelegenheit, noch wichtige Weichen für 2012 stellen. Das betrifft u.a. Ihr Geschäftsführer-Gehalt – vor allem, wenn Sie auch beherrschender Gesellschafter der GmbH sind. Soll die Vergütung gleich zum Jahresanfang steigen, müssen Sie mit Ihrer GmbH jetzt noch schnell eine entsprechende Änderung Ihres Geschäftsführervertrags vereinbaren. Dafür brauchen Sie einen Gesellschafterbeschluss. Um den einzuholen, bleibt aber kaum noch Zeit!

Einladung zur Gesellschafterversammlung: mindestens eine Woche Vorlauf

Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass

  • die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung mindestens 1 Woche und
  • die Tagesordnung mindestens 3 Tage

vor der Versammlung den Gesellschaftern zugegangen sein muss (§ 51 GmbHG). Das kann jetzt schon reichlich knapp werden, wenn Sie die Versammlung noch vor dem Jahresende abhalten wollen. Denn es muss sich ja auch noch ein passender Termin finden. Das klappt vielleicht nur ganz kurzfristig … Und was machen Sie dann?

Beschlüsse können angefochten werden

Sie können die Fristen zwar einfach ignorieren. So riskieren Sie aber, dass die in der Versammlung gefassten Beschlüsse angefochten werden! Die Gehaltserhöhung wäre unwirksam. Sie hätten also keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung. Würden Sie sich als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer die erhöhte Vergütung dennoch auszahlen, wäre das eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Auf die GmbH kämen dann im Falle einer Betriebsprüfung Steuernachzahlungen zu.

Verzicht auf Form und Frist – so geht's

Die Gesellschaftersammlung kann im Extremfall sogar noch am 31.12.2011 um 23.59 Uhr Beschlüsse fassen. Und das sogar ohne Form und Frist der Einladung zu beachten: Die Gesellschafter müssen sich mit der abgekürzten Ladungsfrist bzw. mit dem Verzicht auf eine Frist einverstanden erklären.

Das Einverständnis der Gesellschafter sollten Sie stets schriftlich dokumentieren. In der Gesellschafterversammlung wird dazu ein gesonderter Beschluss gefasst. Der könnte beispielsweise so lauten: "Die Gesellschafter erklären hiermit einstimmig, dass sie auf die form- und fristgerechte Einladung zu dieser Gesellschafterversammlung verzichten."

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Heinz-Wilhelm Vogel
Chefredakteur

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