Widerspruch vor Vertragsende schützt
Arbeitet ein Mitarbeiter über die zeitliche Höchstbefristung hinaus weiter entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der Mitarbeiter bewusst seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt und Sie als Arbeitgeber das bewusst in Kauf nehmen (§ 15 Abs. 5 TzBfG). Das verhindern Sie, indem Sie eine Weiterbeschäftigung schon vor Vertragsende schriftlich ablehnen. Das ist z.B. mit folgender Formulierung möglich:
"Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir an der vereinbarten Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses festhalten. Ihr Arbeitsverhältnis wird vereinbarungsgemäß zum … enden. Wir widersprechen bereits jetzt einer weiteren Beschäftigung über das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus."