Ist "Junior" oder "Senior" Altersdiskriminierung?

05.01.2012

Der Vorfall kann sich so oder so ähnlich praktisch in jeder GmbH abspielen – auch bei Ihnen: Eine Werbeagentur hatte die Stelle eines „Junior Personalreferenten Recruiting (m/w)“ ausgeschrieben. Als Voraussetzungen waren ein abgeschlossenes Studium und erste Berufserfahrungen genannt. Ein 41 Jahre alter Bewerber wurde abgelehnt. Die Stelle wurde stattdessen mit einem 10 Jahre jüngeren Mitarbeiter besetzt. Der abgelehnte Bewerber klagte deshalb auf Entschädigung in Höhe von 9.900 €. In der Bezeichnung „Junior“ sahen die Richter aber keine Diskriminierung (LAG Berlin-Brandenburg, 20.7.2011, Az: 5 Sa 847/11).

In bestimmten Unternehmen wie Beratungsunternehmen oder Agenturen sind aus Sicht der Richter aus dem Englischen entlehnte Stellenbezeichnungen üblich. Der Begriff „Junior“ weist auf einen niedrigen Rang oder ein geringes Dienstalter hin.

Bezeichnung muss in der Branche üblich sein

Seien Sie dennoch vorsichtig bei der Verwendung englischer Bezeichnungen wie „Junior“ oder „Senior“. Nur wenn sie auch in der Branche Ihrer GmbH?üblich sind, können sie sie bedenkenlos in Stellenanzeigen verwenden.



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Heinz-Wilhelm Vogel
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