Günstige Pauschalversteuerung bei Gesellschafterdarlehen bald möglich?

26.12.2011
 
Es ist im Geschäftsalltag ganz normal dass Gesellschafter ihrer GmbH Kredit gewähren. Die Zinsen daraus können nach dem günstigen Abgeltungssteuersatz mit 25 % zzgl. Solz und ggf. Kirchensteuer oder individuell zu versteuern sein. Das kann einen Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.
Eine ältere Dame gewährte einer GmbH ein Darlehen. Das wurde mit 4,25 % verzinst. Die Dame selbst war nicht an der GmbH beteiligt. Ihre Tochter hielt aber 28 % der Anteile und ihre beiden Enkelkinder jeweils 36 %. Sie wollte die Zinseinnahmen als Kapitalerträge mit dem Abgeltungssteuersatz versteuern. Das lehnte das Finanzamt aber ab. Begründung: Kapitalerträge unterlägen nicht der Pauschalsteuer, wenn sie sie von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Das gelte gem. § 32 d Abs. 2 Nr. 1 b) Satz 2 EStG auch dann, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahe stehende Person ist. Dazu zählte das Finanzamt die Tochter und auch die Enkelkinder.

Die ältere Dame hielt dagegen: Dass sie auf ihre über 60 Jahre alte Tochter wirtschaftlichen Einfluss nehmen könne, sei praktisch auszuschließen. Die Auffassung des Finanzamts, dass Angehörige im Sinne des § 15 AO stets nahe stehende Personen seien, hätte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Folge, weil die Darlehensgewährung innerhalb der Familie damit steuerlich ungünstiger behandelt würde als die Darlehensgewährung an fremde Dritte.

Halten Sie Steuerbescheide offen

Der Fall ist nach wie vor offen. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Legen Sie in ähnlichen Fällen Einspruch ein und beantragen Ruhen des Verfahrens (FG Niedersachsen, 6.7.2011, Az: 4 K 322/10; Rev. BFH, VIII R 31/11). Sollte das oberste deutsche Finanzgericht im Sinne der Klägerin – und damit auch in Ihrem Sinne – entscheiden, könnten Sie davon noch rückwirkend profitieren.



Gefällt Ihnen unser Newsletter?
Dann empfehlen Sie ihn doch weiter, damit auch Ihre Freunde und (Unternehmer-)Kollegen von unseren hilfreichen Tipps profitieren können.

Herzlich willkommen!

Ich begrüße Sie bei GmbH-Online, dem Info-Portal für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter. Hier finden Sie aktuelle Tipps und Hilfen, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.

Exklusiv für Abonnenten des "Praxishandbuchs GmbH-Geschäftsführer" und des Beratungsnewsletters "GmbH-Urteils-Dienst" stehen im geschützten Bereich Fachbeiträge und dazugehörige Arbeitshilfen zum kostenlosen Download bereit – u.a. Musterformulierungen für Verträge und Briefe, Formulare und Excel-Rechner. Wir freuen uns, wenn Sie reichlich davon Gebrauch machen! Ihr

Heinz-Wilhelm Vogel
Chefredakteur

17 Gehaltsbestandteile für jeden Geschäftsführer

Geschäftsführer-Gehalt AppWie Sie Ihre Geschäftsführer-Vergütung mit Ihrer GmbH rechtssicher regeln und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden, erfahren Sie im Ratgeber "Ihr Gehalt als GmbH-Geschäftsführer"

  • Steuern sparen
  • Begründete Interessen durchsetzen
  • vGA vermeiden
  • Sozialversicherungsstatus kennen

Jetzt als App für Ihr iPhone oder Ihr iPad zum Preis von nur 19,99 € im iTunes. Klicken Sie einfach hier: