Zwischenbilanz

Bilanz, die während eines laufenden Jahres – in der Regel aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung – erstellt wird. Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit der Zwischenbilanz finden sich im Gesetz weitgehend nicht. Lediglich in §49 Abs. 3 GmbHG wird festgelegt, dass der Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung einzuberufen hat, wenn sich aus einer im Laufe des Jahres erstellten Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist. Die Geschäftsführer sollten die Zwischenbilanz insgesamt genauso behandeln wie den Jahresabschluss.

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