Vorgründungsgesellschaft
Diese entsteht, sobald sich die Gründer (Gesellschafter) entschließen, sich zusammenzutun, um durch Gründung einer GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Zu den Haftungsfolgen: Gründerhaftung
Diese entsteht, sobald sich die Gründer (Gesellschafter) entschließen, sich zusammenzutun, um durch Gründung einer GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Zu den Haftungsfolgen: Gründerhaftung