Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch: UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Variante der GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Eine Gründung ist schon ab 1 Euro Stammkapital möglich.

Als Ausgleich dafür, dass für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kein Mindeststammkapital vorgeschrieben ist, darf die Gesellschaft ihre Gewinne nicht voll ausschütten. ¼ des jährlichen Gewinns muss zwingend in eine Rücklage eingestellt werden. So soll das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach angespart werden. Die Rücklage darf nur

  • für eine Kapitalerhöhung und
  • zum Ausgleich von Verlusten

verwendet werden.

Eine zeitliche Begrenzung für die Kapitalaufholung gibt es nicht. Es gibt jedoch starke Anreize dafür: Erst wenn die Gesellschaft das Mindeststammkapital von 25.000 € erreicht hat, endet die Pflicht, jährlich ¼ des Gewinns in die Rücklage einzustellen. Außerdem darf die Gesellschaft dann als GmbH firmieren.

Das Mindeststammkapital kann die Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung erreichen, indem

  • die gebildeten Rücklagen in Stammkapital umgewandelt werden und/oder
  • die Gesellschafter zusätzliche Einlagen aus eigenen Mitteln einzahlen.

Norm:

§ 5a GmbHG

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