MoMiG
Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ oder auch: die Reform des GmbH-Rechts. Der Gesetzgeber sieht in dem MoMiG die umfangreichste Reform, die es im deutschen GmbH-Recht je gegeben hat.
Damit soll u. a. die Gründung von GmbHs einfacher werden und die Verfahren beim Registergericht deutlich beschleunigt werden. Gleichzeitig sollen Missbrauchsmöglichkeiten in Krisen und Insolvenzfällen beseitigt werden.
