Mindeststammkapital
Das Mindeststammkapital einer klassischen GmbH beträgt 25.000 € (siehe auch Stammkapital). Für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist dagegen kein Mindeststammkapital vorgeschrieben.
Damit soll insbesondere solchen Existenzgründern die Gründung erleichtert werden, die am Anfang nur sehr wenig Stammkapital haben und benötigen (z. B. im Dienstleistungsbereich). Allerdings soll eine Unternehmergesellschaft das Mindeststammkapital nach und nach ansparen. Gewinne dürfen deshalb nicht voll ausschüttet werden, sondern müssen jährlich zu jeweils ¼ in eine spezielle Rücklage eingestellt werden. Die Rücklage darf ausschließlich dafür verwendet werden, um sie in Stammkapital umzuwandeln oder um etwaige Verluste auszugleichen.
Norm:
§ 5, 5a GmbHG
