Lagebericht

Bestandteil der Publizitätspflichten der GmbH. Mittelgroße und große GmbHs sind verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen (Abgrenzung der verschiedenen GmbH-Typen: siehe Publizitätspflicht).

Eine gesetzliche Formvorschrift existiert nicht, der Lagebericht soll aber Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Geschäftsverlauf im abgelaufenen Wirtschaftsjahr

  • wirtschaftliche Lage der GmbH

  • ggf. Vorgänge von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, die zwischen Ende des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs und Berichtstag eingetreten sind

  • angewendete Methoden des Risikomanagements und dessen Ziele

  • Angaben zu Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken

  • einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

  • ggf. Informationen über den Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung im Unternehmen

  • ggf. Informationen über bestehende Zweigniederlassungen

Norm:

§ 289 HGB

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