Innenverhältnis
Unter Innenverhältnis versteht man die GmbH-internen Rechtsbeziehungen zwischen Geschäftsführer einerseits und Gesellschaftern / Gesellschafterversammlung / GmbH andererseits. Geprägt und ausgestaltet wird das Innenverhältnis in erster Linie durch die Satzung, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und dem Anstellungsvertrag des Geschäftsführers.
Probleme können entstehen, weil die Befugnisse des Geschäftsführers bei der Vertretung der GmbH nach außen – also gegenüber Vertragspartnern, Banken usw. – grundsätzlich nicht begrenzt werden können. Er kann also wirksam rechtliche Erklärungen abgeben, zu denen er im Innenverhältnis möglicherweise nicht befugt ist. Überschreitet ein Geschäftsführer seine im Innenverhältnis begrenzten Befugnisse, so kann er sich schadenersatzpflichtig machen.
Lagebericht
Bestandteil der Publizitätspflichten der GmbH. Mittelgroße und große GmbHs sind verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen (Abgrenzung der verschiedenen GmbH-Typen: siehe Publizitätspflicht).
Eine gesetzliche Formvorschrift existiert nicht, der Lagebericht soll aber Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Geschäftsverlauf im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
- wirtschaftliche Lage der GmbH
- ggf. Vorgänge von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, die zwischen Ende des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs und Berichtstag eingetreten sind
- angewendete Methoden des Risikomanagements und dessen Ziele
- Angaben zu Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken
- einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
- ggf. Informationen über den Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung im Unternehmen
- ggf. Informationen über bestehende Zweigniederlassungen
Norm:
§ 289 HGB
