GmbH
GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Gelegentlich findet man auch Formulierungen wie „Wagenbaugesellschaft mbH“. Inhaltlich gibt es insoweit keinen Unterschied.
Die rechtlichen Grundlagen für die GmbH finden sich insbesondere im „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ oder kurz: GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie im Handelsgesetzbuch (HGB).
Die GmbH ist die in Deutschland am stärksten verbreitete Kapitalgesellschaft. Sie hat einen (Ein-Mann-GmbH, Ein-Personen-GmbH) oder mehrere Gesellschafter und einen oder mehrere Geschäftsführer, die die GmbH im Rechtsverkehr vertreten und z. B Verträge abschließen.
Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH, sondern maximal mit ihrer Stammeinlage – den Nennbeträgen ihrer Geschäftsanteile. Die Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile – das Stammkapital – muss bei der klassischen GmbH mindestens 25.000 € betragen. Hiervon muss bei der Gründung mindestens die Hälfte bei der Gesellschaft eingezahlt werden.
Die GmbH wird in das Handelsregister eingetragen und unterliegt verschieden Publikationspflichten. Sie ist selbst mögliche Trägerin von Rechten und Pflichten und kann im Gerichtsverfahren selbst klagen und verklagt werden.
Das Innenverhältnis der GmbH wird durch die Satzung (auch: Gesellschaftsvertrag genant) formuliert. Dieser muss vor einem Notar geschlossen werden. Auch spätere Satzungsänderungen bedürfen der gleichen Form. Über Satzungsänderungen entscheidet die Gesellschafterversammlung. Dazu ist, wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, eine 3/4 Mehrheit erforderlich.
Durch das MoMiG wurde als Variante der GmbH die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eingeführt. Die Gesellschaft hat kein Mindeststammkapital, kann also schon mit 1 € Stammkapital gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist zwar auch hierbei auf das Stammkapital begrenzt. Aber kaum ein Geschäftspartner wird sich damit begnügen, wenn das Stammkapital sehr gering ist. In der Regel werden gerade von Banken weitere Sicherheiten, z.B. in Form von persönlichen Bürgschaften der Gesellschafter, verlangt.
