GmbH und Co. KG

Eine KG hat 2 unterschiedliche Arten von Gesellschaftern: Komplementäre (haften unbegrenzt) und Kommanditisten (haften begrenzt). Bei der GmbH und Co. KG übernimmt die nur begrenzt haftende GmbH die Rolle des unbeschränkt haftenden Kommanditisten. Damit wird praktisch eine nur beschränkt haftende Personengesellschaft (KG) geschaffen. Etwaigen Gläubigern dieser KG steht nur die mit ihrem Stammkapital begrenzt haftende GmbH und der oder die begrenzt haftenden Kommanditisten zur Verfügung.

Der Grund für diese Konstruktion lag früher in der Möglichkeit, Körperschaftssteuer zu sparen (Personengesellschaften wie die KG sind nicht körperschaftssteuerpflichtig) und trotzdem eine Haftungsbeschränkung zu ermöglichen. Wegen der in den letzten Jahren erfolgten Reduzierung der Körperschaftssteuer ist dieser Bedarf weniger dringlich geworden. Die Anzahl der Neugründungen der GmbH und Co. KGs nimmt daher ab.

Bei der GmbH und Co. KG hat die GmbH als Kommanditist die Aufgaben der Geschäftsführung der KG. Der Geschäftsführer der GmbH leitet praktisch die Geschäfte der KG. Damit sind Geschäftszweck und Unternehmensgegenstand der GmbH nicht das operative Geschäft in der jeweiligen Branche, sondern die Geschäftsführung für die KG. Der Geschäftsführer sollte sich jeweils darüber klar sein, ob seine Tätigkeit aktuell gerade der GmbH oder der KG zuzuordnen ist.

Norm:

§§ 161 ff HGB

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