Gesellschafter
Gesellschafter einer GmbH ist derjenige, der einen oder mehrere Geschäftsanteile übernommen hat. Gesellschafter der GmbH können sein:
- jede geschäftsfähige natürliche Personen (ggf. mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, § 1822 Nr. 3 BGB)
- Vereine,
- Kapitalgesellschaften,
- Personenhandelsgesellschaften oder
- BGB-Gesellschaften, GbR.
