Genussrechte
Genussrechte sind Gläubigerrechte, die auf einen bestimmten Betrag (Nennbetrag) lauten und einen Gewinnanspruch beinhalten. Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung oder andere Mitwirkungsrechte für die Inhaber gewähren Genussrechte aber nicht. Sie sind damit als Finanzierungsmittel für die Gesellschaft interessant, da die Gesellschafter keine Rechte oder Kompetenzen aus der Hand geben müssen.
Genussrechte verbreiten sich immer mehr, da sie unter bestimmten Voraussetzungen von Banken wie Eigenkapital (Mezzanine Kapital) gesehen werden und damit die Eigenkapitalquote erhöhen. Genussrechte gelten in der Regel als Eigenkapital, wenn
- Gewinnbeteiligungen oder Zinsen nur bei positiven Jahresabschluss oder bei Erreichen genau bestimmter Kennziffern gezahlt werden,
- sich der Rückzahlungswert der Genussrechte bei Verlusten der GmbH mit reduziert,
- der GmbH das Kapital mindestens 5 Jahre zur Verfügung steht,
- die Genussrechte im Falle der Liquidation oder Insolvenz nachrangig behandelt werden.
