Eigenkapital
Eigenkapital sind die von den Gesellschaftern selbst in die GmbH eingebrachten (oder dort belassenen) Vermögenspositionen, die der GmbH vor allem langfristig zur Verfügung stehen. Das Eigenkapital einer GmbH ist u. a. von Bedeutung bei der Beurteilung der Bonität im Rahmen von möglichen Kreditverhandlungen mit der Bank. Es findet sich auf der Passivseite der Bilanz und wird dort gem. § 266 Abs. 3 HGB wie folgt gegliedert:
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklagen:
- gesetzliche Rücklage
- Rücklage für eigene Anteile
- satzungsmäßige Rücklagen
- andere Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag
Norm:
§ 266 HGB
