Dividende
Als Dividende bezeichnet man den Gewinnanteil, den eine Kapitalgesellschaft wie z. B. die GmbH an die Gesellschafter ausschüttet. Ab 2009 unterliegen Dividenden der 25%igen Abgeltungssteuer, soweit die Geschäftsanteile, für die die Dividenden gezahlt werden, im Privatvermögen gehalten werden.
Befindet sich die Beteiligung im Betriebsvermögen (was z. B. im Rahmen einer Betriebsaufspaltung der Fall sein kann), werden Dividenden ab 2009 nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Danach sind dann 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt in diesem Fall nach dem individuellen Steuersatz.
Norm:
§ 20 EStG
