Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung ist ein Konstrukt der Finanzgerichte. Bei der Betriebsaufspaltung wird ein einheitliches Unternehmen in 2 Unternehmen aufgespaltet, und zwar
- in eine Besitzgesellschaft und
- in eine Betriebsgesellschaft.
Beide Unternehmen können in allen Rechtsformen bestehen, also auch in der Rechtsform der GmbH.
Das Besitzunternehmen vermietet dem Betriebsunternehmen die wesentlichen Wirtschaftsgüter, die das Betriebsunternehmen benötigt, um seiner geschäftliche Tätigkeit nachzugehen. Neben steuerlichen Aspekten (z. B. Verdoppelung der Freibeträge aus § 11 Gewerbesteuergesetz) spielen Haftungsbegrenzungen bei dem Betriebsunternehmen eine Rolle bei der Entscheidung für eine Betriebsaufspaltung. Eine individuelle Einzelberatung ist bei Überlegungen bezüglich einer möglichen Betriebsaufspaltung unerlässlich.
Typischer Fall einer Betriebsaufspaltung: Ein beherrschender GmbH-Geschäftsführer vermietet seiner GmbH Räume, die zu seinem privaten Vermögen gehören.
