Aufsichtsrat
Ein Aufsichtsrat ist ein Beratungs- und Aufsichtsgremium einer Gesellschaft. Es hat Organstellung. Für GmbHs ist ein Aufsichtsrat nicht gesetzlich nur vorgeschrieben, wenn die GmbH mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Existenz eines Aufsichtsrats bedarf einer Grundlage in der Satzung. Wenn diese einen Aufsichtsrat vorsieht, ergeben sich die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates ebenfalls aus der Satzung. In Abgrenzung zum gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften wird das freiwillige Aufsichtsgremium einer GmbH in der Regel Beirat genannt.
Norm:
§ 52 GmbHG; § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelBG
