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Kündigungsschutzprozess: Nach Vergleich noch einmal kündigen?
Ein Arbeitgeber hatte einem Mitarbeiter fristlos geku?ndigt, sich im Gerichtstermin wegen Beweisschwierigkeiten aber auf einen Vergleich eingelassen, wonach das Arbeitsverha?ltnis erst einige Monate später endete. Zwischenzeitlich lagen dem Arbeitgeber die Beweise vor. Nun wollte der Arbeitugeber die fristlose Ku?ndigung wieder aufgreifen bzw. erneut fristlos ku?ndigen – geht das? Nein, urteilten die Berliner Arbeitsrichter. Typischer Bestandteil eines Vergleichs in derartigen Fällen ist...[mehr]
Dankes-Formel im Arbeitszeugnis - ja bitte
Ein Fall, wie er häufig vorkommt: Ein ausgeschiedener Mitarbeiter beanstandet, dass in seinem Arbeitszeugnis am Ende die Dankes-Formel fehle. Dadurch werde das Zeugnis entwertet. Kann er von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er ihm im Arbeitszeugnis ausdru?cklich fu?r die Zusammenarbeit dankt? Um es vorweg zu nehmen: Ein rechtlicher Anspruch auf eine derartige Schlussformel besteht nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits vor Jahren entschieden. Danach betrifft die Schlussformel...[mehr]
Geld für den Umzug aus beruflichen Gründen: steuerfrei für Ihre GmbH
Zu den Umzugskosten, die Ihre GmbH Ihnen als Geschäftsführer steuerfrei erstatten kann (und die Sie übrigens auch Ihren Mitarbeitern steuerfrei erstatten können), zählen auch Aufwendungen für einen zusätzlichen Unterricht der Kinder – vorausgesetzt, der Umzug war beruflich veranlasst und die zusätzlichen Unterrichtskosten sind Folge dieses Umzugs. Diese Kosten sind bis zu einem bestimmten Höchstsatz steuerfrei erstattungsfähig. Rückwirkend zum 1.1.2012 ist der Höchstsatz auf 1.657€ pro Kind...[mehr]
Achtung - Steuerfalle Fahrtkostenzuschuss ...
Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu ihren Kosten für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, handelt es sich dabei grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das bedeutet: Die Aufwendungen Ihrer Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie nur steuerpflichtig erstatten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Zuschuss zu den Fahrten Ihrer Mitarbeiter zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal mit 15 % zu versteuern. Die Pauschalierung ist jedoch...[mehr]




Wie Sie Ihre Geschäftsführer-Vergütung mit Ihrer GmbH rechtssicher regeln und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden, erfahren Sie im Ratgeber